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Endlich ist es da: Das neue Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung. Seit der letzten Ausgabe vor knapp 7 Jahren hat sich einiges getan, und so finden wir in dieser Fassung über 60 Seiten mehr vor, voll mit neuen, verbindlichen Richtlinien. Werfen wir einen Blick auf die Details!
Der Rat für deutsche Rechtschreibung – Was ist das eigentlich?
Der Rat für deutsche Rechtschreibung besteht seit 2004 und seine Mitglieder sind, entgegen dem Namen, nicht nur aus der Bundesrepublik Deutschland. Auch Österreich und die Schweiz sind vertreten, ebenso haben Mitglieder aus Belgien, Liechtenstein, Luxemburg und der Provinz Bozen-Südtirol einen Sitz im Rat.
Alle sechs Jahre werden die Rechtschreibregeln überarbeitet und kurz darauf eine neue Fassung Deutsche Rechtschreibregeln veröffentlicht. Dabei beruft sich der Rat auf den „Urmeter“ der deutschen Sprache sowie gesammelte Rechtschreibliteratur, die bis ins Jahre 1900 zurück geht. Die aktuelle Version umfasst Regeln und Neuerungen, die von 2017-2023 erarbeitet und geprüft wurden.
Anglizismen, Gendern und Co. – Was sagt das Regelwerk?
Seit dem 1. Juli ist es offiziell: Die neuen Rechtschreibregelungen sind amtlich verbindlich. Und diesmal gibt es einige Änderungen! So wurde etwa das beiliegende Wörterverzeichnis, das seit 1996 nahezu unverändert blieb, erstmals durch eine Neukonzeption ersetzt. Dadurch ist es nun komplementär zum Regelteil und konzentriert sich besonders auf Zweifelsfälle und sprachliche Besonderheiten.
Deutsche Rechtschreibregeln: Alle Neuerungen auf einen Blick
Das Wörterverzeichnis behandelt nun vor allem Worte, Umgangssprache und Phrasen, die oftmals zu Verwirrung und Unsicherheit führen. Schreibt man das zusammen oder getrennt? Fehlt dort nicht ein h? Muss hier ein „e“ oder doch ein „ä“ stehen? All solche Fragen werden mit Fokus auf häufige Schwierigkeiten beantwortet. So findet man etwa die richtige Schreibweise von „gang und gäbe“, „Neandertaler“ und erfährt, dass „Tagundnachtgleiche“ genauso richtig ist wie „Tag-und-Nacht-Gleiche“, nicht aber „tag-und-nacht-gleiche“.
Auch verschiedene Anglizismen und andere fremdsprachen-basierte Worte stehen nun in der aktuellsten Ausgabe der Rechtschreibregeln. Man sagt etwa „tätowieren“, „labeln“ und „Sashimi“. Aus dem Wort „faken“ wird „gefakt“ oder „gefaked“ – allerdings kann man nur „gefakte Handtasche“, nicht etwa „gefakedte Handtasche“ schreiben. Diese und ähnliche Regeln gelten für die meisten Anglizismen – gar nicht mal so einfach.
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Gegensätzlich dazu wurden jedoch auch einige „eingedeutschte“ Schreibweisen gestrichen, die kaum mehr Verwendung in Schrift und Sprache finden. Wer noch „Dränage“, „Jogurt“ oder „Panter“ schreibt, verstößt nun gegen die offiziellen Rechtschreibregeln.
Zusammengesetzte Ausdrücke und Worte mit Bindestrich, stehen ebenfalls im Fokus des neuen Wörterverzeichnis. Darunter fallen etwa „Back-up“ „Kick-down“ oder „Rh-positiv“. Genauso kann man beispielsweise auch „Rendez-vous“ anstatt „Rendezvous“ schreiben – beides ist korrekt.
Auch in Sachen Zeichensetzung hat sich einiges getan: Nicht nur wurde das Kapitel im Regelwerk gekürzt und sprachlich vereinfacht, auch eine Regel hat sich geändert. Laut dieser müssen sogenannte „Satzwertige Infinitivgruppen“ nun mit einem Komma vom Hauptsatz abgetrennt werden. Dies war bisher optional. Hier ein Beispiel: „Der Verkäufer hat bedauert, ihn nicht besser beraten zu können.“
Diskussionsthema Gendern: Hier scheiden sich die Geister
Gesellschaftspolitisch seit Monaten ein heikles Thema, nun auch zwangsläufig vom Rechtschreibrat diskutiert: Gendergerechte Sprache. Es gibt dabei Argumente auf verschiedensten Ebenen mit ganz unterschiedlichen Standpunkten.
Der Rat hat sich dazu entschieden, Wortbinnenzeichen, wie Asterisk und Unterstrich, zum aktuellen Zeitpunkt nicht in die deutsche Rechtschreibung aufzunehmen. Diese gehören nicht zum „Kernbestand der deutschen Orthografie“, so Ratsvorsitzender Josef Lange. Es wurden Sorgen über eine Beeinträchtigung von Lesefluss und Verständlichkeit geäußert, besonders in schulischen Einrichtungen.
Als Ausblick in die Zukunft äußerte sich der Rat folgendermaßen: „Geschlechtergerechte Schreibung ist aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung noch im Fluss“. Wir sind also gespannt, wie sich diese Debatte in Zukunft entwickeln wird.
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Trotz des Ablehnens der Wortbinnenzeichen spricht sich der Rechtschreibrat jedoch klar für Inklusion im Sprachgebrauch aus. Sie empfehlen, neutrale Begriffe wie etwa „Lehrkraft“ oder, wenn möglich, Passivkonstruktionen wie „Studierende“ zu verwenden.
Fazit – Neue Rechtschreibregeln gehen mit der Zeit
Die neueste Fassung der deutschen Rechtschreibregeln zeigt ganz klar, dass der Rat sich intensiv mit der modernsten Entwicklung von Schrift und Sprache befasst. Die überarbeitete Version des Wörterverzeichnisses ist sehr zugänglich, Anglizismen werden immer häufiger im deutschen Sprachgebrauch und auch die Diskussion rund um das Thema Gendern ist hochaktuell. Besonders die Website ist zudedm gut gestaltet und so kann man sich mit den Neuerungen vertraut machen, ohne hunderte Seiten PDF lesen zu müssen. Top!
Hast du dich schon mit den neuen Rechtschreibregeln befasst? Wie stehst du zu den Änderungen? Lass uns gern einen Kommentar da!